Rechtsprechung
   VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16474
VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21 (https://dejure.org/2023,16474)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.05.2023 - 10 K 243.21 (https://dejure.org/2023,16474)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - 10 K 243.21 (https://dejure.org/2023,16474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,16474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 302.21
    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21
    Die Beigeladene verweist auf das Parallelverfahren bei der Kammer (VG 10 K 302/21), mit dem ein Mitbewerber der Klägerin vom Beklagten die Bescheidung seines Antrages auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung zur Errichtung einer Anlegestelle ebenfalls am M... begehrt.

    Daher ist die Klägerin durch das Fehlen einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Mitbewerbern (vgl. zur Notwendigkeit einer Auswahlentscheidung ausführlich das Urteil der Kammer im Verfahren eines der anderen Mitbewerber für die Errichtung einer Anlegestelle am gleichen Standort vom 23. Mai 2023 - VG 10 K 302/21 - ) nicht in ihren Rechten verletzt.

  • OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19

    Altes Wasserrecht; Wehr; Mühle; Sohlrampe; Denkmalschutz; wasserrechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21
    Die Kammer schließt sich in dieser Frage der Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts an (vgl. Urteil vom 8. November 2022 (4 A 1166/19) - juris), soweit dort ausgeführt wird, dass die fehlende denkmalschutzrechtliche Genehmigung mangels Konzentrationswirkung nicht zur Rechtswidrigkeit der wasserrechtlichen Genehmigung führt.
  • EuGH, 30.01.2018 - C-360/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21
    So habe der EuGH im Urteil vom 20. April 2023 (C-348/22) unter Bezugnahme auf die früheren EuGH-Entscheidungen vom 30. Januar 2018 (C-360/15 und C-31/16) sowie vom 22. September 2020 (C-724/18 und C-727/18) jüngst wiederholt und diesmal in Bezug auf Grundstücke an Binnengewässern entschieden, dass die Anwendbarkeit der Dienstleistungsrichtlinie kein "eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse" voraussetze.
  • EuGH, 22.09.2020 - C-724/18

    Eine nationale Regelung, die die regelmäßige Kurzzeitvermietung einer Wohnung an

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21
    So habe der EuGH im Urteil vom 20. April 2023 (C-348/22) unter Bezugnahme auf die früheren EuGH-Entscheidungen vom 30. Januar 2018 (C-360/15 und C-31/16) sowie vom 22. September 2020 (C-724/18 und C-727/18) jüngst wiederholt und diesmal in Bezug auf Grundstücke an Binnengewässern entschieden, dass die Anwendbarkeit der Dienstleistungsrichtlinie kein "eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse" voraussetze.
  • EuGH, 20.04.2023 - C-348/22

    Die Konzessionen für die Nutzung der italienischen Strände dürfen nicht

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21
    So habe der EuGH im Urteil vom 20. April 2023 (C-348/22) unter Bezugnahme auf die früheren EuGH-Entscheidungen vom 30. Januar 2018 (C-360/15 und C-31/16) sowie vom 22. September 2020 (C-724/18 und C-727/18) jüngst wiederholt und diesmal in Bezug auf Grundstücke an Binnengewässern entschieden, dass die Anwendbarkeit der Dienstleistungsrichtlinie kein "eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse" voraussetze.
  • VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17

    Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21
    Bei einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, wie es bei § 11 Abs. 1 Satz 1 DSchG Bln der Fall ist (zur Einordnung von § 11 DSchG Bln vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2022 - 19 K 664.17 -, Rn. 37, juris) ist die Auswirkung einer (noch) nicht vorliegenden Genehmigung nicht, dass ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot vorliegt, so dass die Reihenfolge der Einholung der Genehmigungen in diesen Fällen nicht vorgegeben ist.
  • VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 302.21
    Bereits seit Anfang der 2000er Jahre gab es Planungen zur Nutzung des M ... zum Zwecke der Fahrgastschifffahrt, an der auch die F ... (im Folgenden: ARGE), eine Interessengemeinschaft von Reedereien der Fahrgastschifffahrt und Klägerin im Verfahren VG 10 K 243/21, interessiert ist.

    Hiergegen erhob die ARGE am 2. Juli 2021 Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VG 10 K 243/21).

    Mit Schreiben vom 10. August 2021 forderte die ARGE den Beklagten auf, etwaige weitere Anträge Dritter auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Verfahren VG 10 K 243/21 zurückzustellen.

    Das Verfahren der ARGE (VG 10 K 243/21) wurde gemeinsam mit dem gegenständlichen Verfahren verhandelt.

    Vielmehr geht er davon aus, dass er den klägerischen Antrag so lange nicht bearbeiten muss oder darf, bis eine rechtskräftige Entscheidung im Verfahren der ARGE auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung (VG 10 K 243/21) bzw. auch in den Verfahren sonstiger vorrangiger Genehmigungsanträge ergangen ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht